Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die
mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung
sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten
weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels
(Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“
umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-,
Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
1.2
Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer
sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken
bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform,
wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der
Kunde nicht Verbraucher ist.
1.3
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur
Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.
2.
Vertragsabschluss, -partner, Verjährung
2.1
Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag
kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das
Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung
in Textform zu bestätigen.
2.2
Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in
einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisabhängig in fünf
Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens,
des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese
Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn
Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei
Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
3.
Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
3.1
Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer
bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2
Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung
und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen
vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen.
Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel
beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom
Hotel verauslagt werden.
3.3
Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der
zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und
lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die
nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet
sind, wie zum Beispiel Kurtaxe.
Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der
Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf
den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die
Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit
Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen
Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate
überschreitet.
3.4
Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden
gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der
gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der
Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich
der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen
Leistungen des Hotels erhöht.
3.5
Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zehn
Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel
kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen
jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das
Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen
Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % bzw. bei
Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in
Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel
bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
3.6
Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden
eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum
Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen.
Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im
Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen
oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die
gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
3.7
In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des
Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel
berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des
Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im
Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im
Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung
bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
3.8
Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des
Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für
bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu
verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß
vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde.
3.9
Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder
rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des
Hotels aufrechnen oder verrechnen.
4.
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
4.1
Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen
Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag
ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches
Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der
Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung
eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu
einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
4.2
Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum
kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann
der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs-
oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das
Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum
vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem
Hotel ausübt.
4.3
Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits
erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder
Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung
nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte
Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel
hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer
sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die
Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den
Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist
in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90 % des vertraglich
vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne
Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit
Fremdleistungen, 70 % für Halbpensions- und 60 % für
Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der
Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder
nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
5.
Rücktritt des Hotels
5.1
Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer
bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann,
ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom
Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach
den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde
auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf
sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
5.2
Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte
oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch
nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen
Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum
Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3
Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich
gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich
zurückzutreten, insbesondere falls
- Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu
vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich
machen;
- Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender
oder falscher Angabe oder Verschweigen
wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei
die Identität des Kunden, die
Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat,
dass die Inanspruchnahme der Leistung den
reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das
Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden
kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw.
Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
- der Zweck bzw. der Anlass des
Aufenthaltesgesetzeswidrig ist;
- ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.
5.4
Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen
Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
6.
Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
6.1
Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung
bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich
vereinbart wurde.
6.2
Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des
vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat
keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
6.3
Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel
spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.
Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des
Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00
Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung
stellen, ab 18:00 Uhr 90 %. Vertragliche Ansprüche des
Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei
nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich
niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
7.
Haftung des Hotels
7.1
Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des
Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder
fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des
Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die
eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen
gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit
in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt,
ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den
Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis
oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für
Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm
Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen
möglichen Schaden gering zu halten.
7.2
Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den
gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung
des Hotel- oder Zimmersafes. Sofern der Gast Geld,
Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als
800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als
3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer
gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.
7.3
Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf
dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung
gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag
zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem
Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge
und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der
vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.
7.4
Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt
ausgeführt.
Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden
mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung,
Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die
Nachsendung derselben. Das Hotel haftet hierbei nur nach
Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.
8.
Schlussbestimmungen
8.1
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme
oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in
Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen
durch den Kunden sind unwirksam.
8.2
Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher
Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten –
ist im kaufmännischen Verkehr Bad Mergentheim. Sofern ein
Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO
erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat,
gilt als Gerichtsstand Bad Mergentheim.
8.3
Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und
des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
8.4
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder
werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die
gesetzlichen Vorschriften.
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die
mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und
Veranstaltungsräumen des Hotels zur Durchführung von
Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen,
Ausstellungen und Präsentationen etc. sowie für alle in
diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren
Leistungen und Lieferungen des Hotels.
1.2
Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume,
Flächen oder Vitrinen sowie die Einladung zu
Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen
Veranstaltungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des
Hotels in Textform, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen
wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
1.3
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur
Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.
Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag
kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das
Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Buchung der
Veranstaltung in Textform zu bestätigen.
2.2
Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des
Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder
fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des
Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die
eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen
gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche, soweit in
Ziffer 9 nicht anderweitig geregelt, sind ausgeschlossen.
Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels
auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf
unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu
sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare
beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen
Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde
verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der
Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
2.3
Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in
einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisabhängig in fünf
Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens,
des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese
Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn
Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei
Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
3.
Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
3.1
Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und
vom Hotel zugesagten Leistungen zu erbringen.
3.2
Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in
Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten bzw. geltenden
Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden
direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch
Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.
Insbesondere gilt dies auch für Forderungen von
Urheberrechtsverwertungsgesellschaften.
3.3
Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der
zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern.
Bei Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der
Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf
den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die
Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit
Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen
Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate
überschreitet.
3.4
Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zehn
Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel
kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen
jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das
Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen
Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % bzw. bei
Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in
Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel
bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
3.5
Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden
eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum
Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen.
Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im
Vertrag in Textform vereinbart werden.
3.6
In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des
Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel
berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn der
Veranstaltung eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im
Sinne vorstehender Ziffer 3.5 oder eine Anhebung der im
Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung
bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
3.7
Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder
rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des
Hotels aufrechnen oder verrechnen.
4.
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
4.1
Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen
Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag
ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches
Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der
Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung
eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu
einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
4.2
Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum
kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann
der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs-
oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das
Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum
vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem
Hotel ausübt.
4.3
Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits
erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder
Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung
nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte
Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel
hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume
sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils
ersparten Aufwendungen können dabei gemäß den Ziffern 4.4,
4.5 und 4.6 pauschaliert werden. Dem Kunden steht der
Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der
geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der
Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
4.4
Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 4. Woche vor
dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt,
zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35 % des entgangenen
Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren
Rücktritt 70 % des Speisenumsatzes.
4.5
Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel:
Vereinbarter Menüpreis x Teilnehmerzahl. War für das Menü
noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste
3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes
zugrunde gelegt.
4.6
Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist
das Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8.
und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60 %, bei
einem späteren Rücktritt 85 % der Tagungspauschale x
vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.
5.
Rücktritt des Hotels
5.1
Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer
bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann,
ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom
Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach
den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und
der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener
Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
5.2
Wird eine gemäß Ziffer 3.5 und/oder Ziffer 3.6 vereinbarte
oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch
nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen
Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum
Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3
Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich
gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich
zurückzutreten, insbesondere falls
- Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu
vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich
machen;
- Veranstaltungen oder Räume schuldhaft unter
irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen
wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei
die Identität des Kunden, die
Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat,
dass die Veranstaltung den reibungslosen
Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der
Öffentlichkeit gefährden kann, ohne
dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels
zuzurechnen ist;
- der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung
gesetzeswidrig ist;
- ein Verstoß gegen Ziffer 1.2 vorliegt.
5.4
Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen
Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
6.
Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit
6.1
Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 % muss dem
Hotel spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn
mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung des Hotels, die
in Textform erfolgen soll. Der Abrechnung wird die
tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens aber
95 % der vereinbarten höheren Teilnehmerzahl. Ist die
tatsächliche Teilnehmerzahl niedriger, hat der Kunde das
Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm
nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl
zusätzlich ersparten Aufwendungen zu mindern.
6.2
Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 % soll dem
Hotel frühzeitig, spätestens bis fünf Werktage vor
Veranstaltungsbeginn, mitgeteilt werden. Der Abrechnung wird
die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens
jedoch 95 % der letztlich vereinbarten Teilnehmerzahl.
Ziffer 6.1 Satz 3 gilt entsprechend.
6.3
Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das
Hotel berechtigt, die bestätigten Räume, unter
Berücksichtigung der gegebenenfalls abweichenden Raummiete,
zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar
ist.
6.4
Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder
Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen
Abweichungen zu, so kann das Hotel die zusätzliche
Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei
denn, das Hotel trifft ein Verschulden.
7.
Mitbringen von Speisen und Getränken
Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen
grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer
Vereinbarung mit dem Hotel. In diesen Fällen wird ein
Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.
8.
Technische Einrichtungen und Anschlüsse
8.1
Soweit das Hotel für den Kunden auf dessen Veranlassung
technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft,
handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des
Kunden.
Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die
ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen
Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen
frei.
8.2
Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden
unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf dessen
Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende
Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des
Hotels gehen zu Lasten des Kunden, soweit das Hotel diese
nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung
entstehenden Stromkosten darf das Hotel pauschal erfassen
und berechnen.
8.3
Der Kunde ist mit Zustimmung des Hotels berechtigt, eigene
Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu
benutzen. Dafür kann das Hotel eine Anschlussgebühr
verlangen.
8.4
Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden
geeignete Anlagen des Hotels ungenutzt, kann eine
Ausfallvergütung berechnet werden.
8.5
Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen
oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit
umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten
oder gemindert werden, soweit das Hotel diese Störungen
nicht zu vertreten hat.
9.
Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
9.1
Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche
Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den
Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Das Hotel übernimmt für
Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch
nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit
oder Vorsatz des Hotels. Hiervon ausgenommen sind Schäden
aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung
aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische
Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung
ausgeschlossen.
9.2
Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den
brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Das
Hotel ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu
verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das
Hotel berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten
des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind
die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit
dem Hotel abzustimmen.
9.3
Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind
nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen.
Unterlässt der Kunde dies, darf das Hotel die Entfernung und
Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die
Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die
Dauer des Vorenthaltens des Raumes eine angemessene
Nutzungsentschädigung berechnen.
10.
Haftung des Kunden für Schäden
10.1
Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden
an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer
bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem
Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
10.2
Das Hotel kann vom Kunden die Stellung einer angemessenen
Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer
Kreditkartengarantie, verlangen.
11.
Schlussbestimmungen
11.1
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme
oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in
Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen
durch den Kunden sind unwirksam.
11.2
Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher
Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten –
ist im kaufmännischen Verkehr Bad Mergentheim. Sofern ein
Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO
erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat,
gilt als Gerichtsstand Bad Mergentheim.
11.3
Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und
des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
11.4
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder
nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten
die gesetzlichen Vorschriften.
BEST WESTERN PREMIER
Parkhotel Bad Mergentheim
Lothar-Daiker-Straße 6
97980 Bad Mergentheim
Telefon: +49 (0) 7931-5390
Telefax: +49 (0) 7931-539100